Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Dreizack Medien GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer, mit Sitz in Paderborn, nachfolgend „Agentur“ genannt.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von unserem Angebot ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder über unser Kundenportal mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
- Die Dreizack Medien GmbH erbringt Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Shop- und Template-Entwicklung, Design, Beratung, Plugin-Programmierung, Systemintegration, technischer Support sowie in Form von Workshops, Schulungen und laufender Betreuung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlich vereinbarten Aufgabenstellung.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern ausschließlich die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Die Leistungen können sowohl einmalige Projektarbeiten als auch laufende oder wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Support, Hosting oder Lizenzbereitstellung) umfassen.
- Erweiterungen, Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden aufwandsabhängig zusätzlich berechnet.
- Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner Leistungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
- Angebote, Kostenvoranschläge und Festpreisangebote der Agentur bedürfen der Textform und sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig.
- Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch eine anderweitige ausdrückliche Beauftragung zustande. Auch die konkludente Annahme durch Erteilung eines Arbeitsauftrags oder das Bereitstellen notwendiger Zugänge kann als Vertragsschluss gewertet werden.
- Die in Prospekten, Preislisten, Anzeigen oder auf der Website der Agentur enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich.
- Technische Angaben oder Leistungsmerkmale aus Hersteller- oder Drittquellen sind unverbindlich. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen, die ohne Einfluss der Agentur erfolgen.
- Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich zu erklären. Andernfalls gilt der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung als geschlossen.
- Angebote beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Anforderungen. Nachträgliche oder geänderte Anforderungen müssen gesondert beauftragt werden.
- Änderungen mit kumuliertem Mehraufwand von mehr als einem Arbeitstag gelten als Zusatzaufwand.
- Vorgaben Dritter, insbesondere Screendesigns, müssen vor Angebotserstellung finalisiert sein. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Angebot gilt als abgeschlossener Anforderungskatalog. Der Kunde prüft diesen eigenverantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
- Der Kunde benennt auf Wunsch der Agentur einen verbindlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die gesamte Projektdauer.
- Bei Verzug oder unvollständiger Mitwirkung verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände, die durch fehlende, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung entstehen, können gesondert abgerechnet werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte vor der Bereitstellung auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechte) zu prüfen. Für Verstöße haftet allein der Kunde.
- Bei agiler oder iterativer Zusammenarbeit (z. B. in Sprints) verpflichtet sich der Kunde zur regelmäßigen Rückmeldung und Mitwirkung an Review-Terminen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Wahl von Dienstleistern und deren Kompatibilität mit seinen Anforderungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn und nach Abschluss jeder relevanten Änderung oder Arbeit durch die Agentur eine vollständige Datensicherung seiner Systeme, Datenbanken und Dateien durchzuführen, sofern er diese auf eigener Infrastruktur betreibt. Dies gilt nicht für Entwicklungsumgebungen, die vollständig von der Agentur verwaltet werden. Der Kunde trägt das Risiko für Datenverluste, die infolge unterlassener oder unvollständiger Datensicherung entstehen.
- Vereinbarte Fristen und Termine zur Fertigstellung sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Ansonsten gelten sie als unverbindliche Planwerte.
- Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nicht nachkommt oder sich der Projektverlauf aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.
- Die Agentur informiert den Kunden über den Abschluss einzelner Projektabschnitte und fordert diesen zur Prüfung und Abnahme auf. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Mitteilung wesentliche Mängel rügt oder das Werk in Gebrauch nimmt.
- Vom Kunden freigegebene Inhalte, Screendesigns oder Zwischenstände gelten als abgenommen und bilden die Grundlage für die weitere Umsetzung. Nachträgliche Änderungswünsche werden als Zusatzaufwand behandelt.
- Sofern nicht anders vereinbart, legt die Agentur die eingesetzte Entwicklungs- und Produktionsumgebung selbständig fest.
- Für Webprojekte gewährleistet die Agentur eine technische Lauffähigkeit auf den zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuellen Versionen folgender Browser: Google Chrome, Firefox, Safari und Microsoft Edge. Eine Optimierung für spezifische Browserversionen oder Geräteklassen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
- Die Entwicklung erfolgt auf der jeweils aktuellen Version der eingesetzten Softwarelösungen (z. B. Frameworks, PHP-Versionen, JTL Shop-Versionen etc.), sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Die Vergütung für die Leistungen der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Projektbasierte Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – zu einem Festpreis oder auf Stundenbasis gemäß Angebot abgerechnet.
- Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Lizenzen, Supportpakete) werden monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus berechnet.
- Die Agentur ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen. Meilensteinzahlungen und deren Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder einem individuellen Zahlungsplan.
- Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Reisekosten, Spesen, Auslagen oder Fremdkosten (z. B. für Hosting, Lizenzen, Drittsoftware), die zur Leistungserbringung erforderlich sind, werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Agentur aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann die Agentur die weitere Leistungserbringung aussetzen oder zurückhalten, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Daraus entstehende Verzögerungen begründen keine Ansprüche des Kunden.
- Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem wesentlichen Teil davon im Verzug, ist die Agentur berechtigt, laufende Verträge außerordentlich zu kündigen.
- Die Agentur behält sich das Eigentum sowie das Nutzungsrecht an gelieferten Leistungen, Quellcodes, Templates, Designs oder anderen Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche zurückzuhalten, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
- Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erbrachten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vertraglich vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber-, Verwertungs- und Eigentumsrechte an Vorlagen, Quellcodes, Templates, Designs, Konzepten, Skripten und sonstigen Leistungen bei der Agentur.
- Die Nutzung der Leistungen ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang und Anwendungsbereich gestattet. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Die Rechteeinräumung erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der Leistungen nicht gestattet.
- Werden im Rahmen des Projekts durch die Agentur Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Software eingesetzt, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen ergänzend und vorrangig. Die Agentur informiert den Kunden auf Wunsch über die verwendeten Komponenten und Lizenzarten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf Urheber- oder Markenrechte der Agentur zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
- Ein Anspruch auf zukünftige Updates, Weiterentwicklungen oder Anpassungen an neue Softwareversionen besteht nicht. Anpassungen an veränderte Systemumgebungen (z. B. neue Shop-Versionen, PHP-Versionen oder Browser) erfolgen ausschließlich auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung, sofern eine technische Umsetzbarkeit gegeben ist.
- Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software, lizenzpflichtige Software oder Tools von Drittanbietern einzusetzen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags technisch sinnvoll und wirtschaftlich angemessen ist.
- Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbedingungen, insbesondere GNU, MIT, Apache oder vergleichbare Lizenzen. Der Kunde erkennt diese Bedingungen ausdrücklich an.
- Die Agentur haftet nicht für Mängel, Sicherheitslücken oder Funktionseinschränkungen, die auf eingesetzte Drittsoftware, externe Anbieter, APIs oder Open-Source-Bestandteile zurückzuführen sind, sofern deren Auswahl sorgfältig und dem Stand der Technik entsprechend erfolgt ist.
- Soweit im Rahmen des Projekts Drittanbieter-Dienste integriert oder vermittelt werden (z. B. Hosting, Zahlungsanbieter, Tracking-Tools, Fonts, E-Mail-Marketing-Dienste etc.), schließt der Kunde eigenständig entsprechende Verträge mit dem jeweiligen Anbieter ab. Die Agentur haftet nicht für die Verfügbarkeit oder datenschutzrechtliche Konformität dieser externen Dienste.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen eingesetzter Drittsoftware zu beachten und die Nutzung entsprechend einzuschränken, sofern diese keine uneingeschränkte kommerzielle Verwertung gestatten.
- Die Agentur gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Übergabe im Wesentlichen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Maßgeblich ist die schriftlich festgelegte Leistungsbeschreibung, das Angebot oder die freigegebene finale Fassung des Designs bzw. der Software.
- Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse, Fehlbedienung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, inkompatible Systemumgebungen oder sonstige nicht von der Agentur zu vertretende Umstände entstehen.
- Anpassungen, Erweiterungen oder Änderungswünsche nach Abnahme gelten nicht als Mängel. Gleiches gilt für Design- oder Usabilityfragen, sofern sie der freigegebenen Vorlage entsprechen.
- Bei individuell programmierter Software, Templates oder Schnittstellen ist dem Kunden bewusst, dass im Rahmen der technischen Komplexität trotz sorgfältiger Entwicklung nicht in jedem Fall ein absolut fehlerfreier Betrieb gewährleistet werden kann. Die Agentur schuldet keinen garantierten Erfolg, sondern die fachgerechte Umsetzung.
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, verlorene Daten, fehlerhafte Integrationen oder Drittanbieterdienste – ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
- Für fremdverursachte Schäden im Rahmen von Hosting, Domains, Serverbetrieb, E-Mail-Diensten, Drittsoftware oder -schnittstellen übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern sie nicht zugleich Hostinganbieter oder Vertragspartner ist.
- Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden bereitgestellt wurden, insbesondere nicht für Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße.
- Sofern der Kunde durch schuldhafte Pflichtverletzung der Agentur berechtigt ist, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, ist dieser Anspruch auf 25 % des Netto-Auftragswertes beschränkt, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird oder zwingendes Recht entgegensteht.
- Die Agentur haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe, Unterbrechungen der Infrastruktur (z. B. Internet, Hosting, Telekommunikation) oder andere unvorhersehbare Ereignisse mit vergleichbarer Wirkung.
- In solchen Fällen verschieben sich Fristen um die Dauer der Störung zzgl. einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüche sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
- Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen. Bis dahin erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet.
- Die betroffene Partei informiert die jeweils andere unverzüglich über den Eintritt sowie das voraussichtliche Ende des Ereignisses.
- Sofern vertraglich vereinbart, erbringt die Agentur Support- und Wartungsleistungen für Software, Templates, Plugins oder Systeme. Der genaue Umfang, Reaktionszeiten, Kommunikationskanäle sowie Verfügbarkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Servicevertrag oder einer individuellen Vereinbarung.
- Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet die Agentur keinen kontinuierlichen Support, keine Fehlerbeseitigung und keine Updates nach Projektabschluss.
- Supportleistungen werden je nach Vertragsmodell als Prepaid-Kontingente, monatliche Pauschale oder auf Stundenbasis abgerechnet. Nicht genutzte Kontingente verfallen, sofern nicht anders vereinbart, nach Ablauf des Leistungszeitraums.
- Die Agentur ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der Wartung oder Fehlerbehebung ganz oder teilweise remote zu erbringen. Der Kunde stellt hierfür die notwendigen Zugänge bereit.
- Bei Notfällen (z. B. Serverausfall, Funktionsstörung im Checkout) ist die Agentur bemüht, so schnell wie möglich zu reagieren. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird jedoch nur bei Abschluss eines gesonderten SLA garantiert.
- Die Agentur kann Leistungen aussetzen oder einschränken, wenn dringende Sicherheitsupdates, Wartungsfenster oder unvorhersehbare Systemeingriffe dies erforderlich machen.
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere geschäftliche, technische, organisatorische oder persönliche Daten – streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
- Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie schriftlich, elektronisch oder mündlich übermittelt wurden.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Die Dreizack Medien GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten, die über seine Systeme, Webseiten oder Drittanbieterdienste erhoben werden. Die Agentur übernimmt hierfür keine Verantwortung.
- Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erhält, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Die Agentur ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, Missbrauch und unberechtigtem Zugriff.
- Die Agentur ist berechtigt, den Namen sowie das Logo des Kunden im Rahmen ihrer Eigenwerbung (z. B. auf der Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen oder Social Media) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Sofern im Rahmen des Projekts öffentlich zugängliche Ergebnisse entstehen (z. B. Websites, Online-Shops, Templates, Markenauftritte), darf die Agentur Screenshots, Projektbeschreibungen und Links zu Demonstrationszwecken verwenden.
- Eine weitergehende Darstellung des Projekts – etwa in Case Studies, Videos oder Blogartikeln – erfolgt nur nach vorheriger Absprache oder Freigabe durch den Kunden.
- Die Agentur darf auf von ihr erstellten Webseiten, Templates oder vergleichbaren digitalen Produkten einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anbringen (z. B. „Design & Entwicklung by Dreizack Medien GmbH“) und auf ihre Website verlinken, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Abnahme bzw. Bereitstellung der jeweiligen Leistung.
- Für sonstige vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Agentur – insbesondere bei Pflichtverletzungen oder deliktischem Verhalten – gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten ausschließlich bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung tritt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Inanspruchnahme der Agentur ausgeschlossen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Dreizack Medien GmbH.
- Die Agentur ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.