Barrierefreiheit im Onlineshop: Was das BFSG 2025 bedeutet Zum Hauptinhalt springen Zur Topbar springen Zur Suche springen Zum Menü springen Zum Footer springen

🔍 Barrierefreiheit im Onlineshop: So machst du deinen JTL-Shop 5.5 BFSG-konform

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Dreizack Medien GmbH

Was ist das BFSG, wann tritt es in Kraft und wen betrifft es?


Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für Betreiber von Onlineshops bedeutet das: Neue Anforderungen, die rechtzeitig umgesetzt werden müssen – inklusive einer verpflichtenden Barrierefreiheitserklärung, die regelmäßig aktualisiert wird und nachvollziehbare Maßnahmen dokumentieren muss.

Aber: Nicht alle Shopbetreiber sind betroffen.
Kleinstunternehmen – also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind vom Gesetz teilweise ausgenommen (bund.de).


HINWEIS

Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er basiert auf der aktuellen Gesetzeslage und kann sich mit neuen Entwicklungen ändern. Die Informationen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Herausforderungen und Vorteile der Barrierefreiheit


Herausforderungen bei der Umsetzung


Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist für viele Shopbetreiber eine echte Herausforderung – vor allem, wenn bestehende Shopsysteme oder Templates bislang nicht darauf ausgelegt sind. Typische Stolpersteine sind dabei:

  • Technische Anpassungen: Ältere Shopversionen erfüllen viele Anforderungen nicht von Haus aus. Ein Update auf JTL-Shop 5.5 oder höher ist aus unserer Sicht daher unerlässlich – nur so stehen wichtige technische Grundlagen überhaupt zur Verfügung.

  • Design-Anforderungen: Elemente wie Slider, Hover-Menüs oder Farbverläufe müssen oft angepasst werden, damit sie auch mit Tastatur und Screenreader sinnvoll nutzbar sind.

  • Fehlende Ressourcen: Viele kleinere Shops haben weder das Know-how noch die Kapazitäten, sich tief in die technischen und redaktionellen Anforderungen einzuarbeiten. Dabei geht es nicht nur um Code – auch die Inhalte müssen mitgedacht werden (z. B. Alt-Texte, einfache Sprache, klare Struktur).


TIPP

Barrierefreiheit meistern mit NIU Plus


Für alle NIU Plus Nutzer haben wir ein kostenloses Barrierefreiheits-Widget entwickelt, das bereits ab Version 4.7.3 im Template enthalten ist. Es unterstützt Eure Kunden beim Surfen im Shop – und Euch bei der Umsetzung zentraler Anforderungen des BFSG.

Vorteile der Barrierefreiheit


Trotz der Herausforderungen bringt Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile für Shopbetreiber mit sich:

  • Bessere Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

  • Höhere Reichweite: Eine barrierefreie Website spricht eine breitere Zielgruppe an.

  • SEO-Vorteile: Google bevorzugt barrierefreie Seiten, was zu besseren Rankings führen kann.

  • Weniger rechtliche Risiken: Durch die Einhaltung des BFSG sind Betreiber vor Abmahnungen und Strafen geschützt.

Die vier Kriterien der Barrierefreiheit (AA-Level)


Das BFSG und die WCAG 2.1 AA-Konformitätsstufe basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich sind. Diese Prinzipien sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit und sind essenziell für Onlineshop-Betreiber, um eine nutzerfreundliche und gesetzeskonforme Website zu gestalten.

Wahrnehmbarkeit: Webseiten sollten Informationen und Inhalte so aufbereiten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dazu zählen alternative Texte für Bilder und Videos sowie eine klare und verständliche Darstellung von Textinhalten.

Bedienbarkeit: Die Navigation und Interaktion auf einer Webseite muss für alle Nutzer leicht verständlich und intuitiv nutzbar sein. Dazu gehört, dass alle Funktionen auch über die Tastatur und mit Bildschirmlesern problemlos bedient werden können. Zudem sollten Hyperlinks eindeutige und beschreibende Bezeichnungen haben, um ihre Funktion klar zu vermitteln.

Verständlichkeit: Webseiteninhalte sollten klar strukturiert und leicht verständlich sein. Dies bedeutet, dass auf komplexe Fachbegriffe verzichtet und der Schreibstil sowie das Layout so gestaltet werden, dass sie für eine möglichst breite Zielgruppe zugänglich sind.

Robustheit: Webseiten müssen technisch stabil sein und aktuelle Webstandards einhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Barrierefreiheit über verschiedene Browser, Endgeräte und assistive Technologien hinweg gewährleistet bleibt.

Die wichtigsten Anforderungen zur Barrierefreiheit in Onlineshops


Damit ein Onlineshop barrierefrei und BFSG-konform ist, müssen verschiedene technische und gestalterische Maßnahmen umgesetzt werden. Diese betreffen vor allem die Struktur, Interaktionselemente und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

1. Barrierefreie Navigation & Interaktion

  • Tastatursteuerung sicherstellen: Alle Menüpunkte, Formulare und interaktiven Elemente müssen über die Tabulator-Taste erreichbar sein.

  • Sichtbare Fokus-Anzeige: Es muss erkennbar sein, welches Element gerade mit der Tastatur angesteuert wird.

  • Dropdown-Menüs optimieren: Dropdowns sollten sich mit der Tastatur öffnen und schließen lassen, ohne dass eine Maus benötigt wird.

  • Eindeutige Linkbeschriftungen: Links wie „Hier klicken“ vermeiden und stattdessen beschreibende Texte verwenden (z. B. „Mehr zu unseren Versandoptionen“).

2. Formulare & Checkout-Prozesse optimieren

  • Korrekte Beschriftungen für Eingabefelder: Jedes Feld sollte eine klare und sichtbare Beschreibung haben (z. B. „E-Mail-Adresse“ statt nur „E-Mail“).

  • Fehlermeldungen verständlich formulieren: Statt nur „Fehler!“ sollte eine konkrete Anweisung gegeben werden (z. B. „Bitte geben Sie eine gültige Postleitzahl ein“).

  • Pflichtfelder sinnvoll kennzeichnen: Nicht nur mit einem Sternchen (*) markieren, sondern zusätzlich im Klartext (z. B. „Pflichtfeld“).

3. Medien & Inhalte zugänglich machen

  • Bilder mit Alt-Texten versehen: Produktbilder, Icons und Infografiken sollten eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung enthalten.

  • Videos mit Untertiteln ausstatten: Tutorials oder Produktvideos sollten eine Möglichkeit zur Textanzeige bieten.

  • Transkripte für Audioinhalte bereitstellen: Podcasts oder Sprachnachrichten sollten als Textversion verfügbar sein.

4. Anpassbare Darstellung & Lesbarkeit

  • Textgröße skalierbar machen: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Schriftgrößen ohne Layout-Probleme zu vergrößern.

  • Mindestkontrast von 4,5:1 bzw. 3:1 einhalten: Texte und Bedienelemente müssen sich ausreichend vom Hintergrund abheben.

  • Keine ausschließlich farbbasierte Informationsvermittlung: Fehlermeldungen oder Rabatte sollten nicht nur durch Farben, sondern auch durch Symbole oder Text kenntlich gemacht werden.

5. Technische Umsetzung & Kompatibilität

  • Korrekte HTML-Struktur verwenden: Wichtige Bereiche wie Navigation, Hauptinhalt und Footer müssen mit semantischen HTML-Tags ausgezeichnet sein.

  • ARIA-Attribute für assistive Technologien einbinden: Diese helfen Screenreadern, interaktive Elemente korrekt zu interpretieren.

  • Automatische Inhalte deaktivierbar machen: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Animationen oder automatische Slider zu pausieren oder zu stoppen.

Diese Maßnahmen helfen nicht nur, den Shop barrierefrei und rechtskonform zu gestalten, sondern verbessern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und SEO-Performance. 🚀

Barrierefreiheit in JTL-Shop 5.5


Mit JTL-Shop Version 5.5.0 wurde die Grundlage geschaffen, um zentrale Anforderungen an Barrierefreiheit technisch überhaupt umsetzen zu können. Dazu zählen unter anderem:

  • eine verbesserte Bedienbarkeit per Tastatur

  • die Kompatibilität mit Screenreadern

  • strukturierte Formularbeschriftungen nach aktuellen Standards

Die Version ist bereits offiziell verfügbar und bildet die Voraussetzung für viele aktuelle Entwicklungen – unter anderem auch für das Barrierefreiheits-Widget in NIU Plus.

Eine Übersicht aller Änderungen findet ihr im Issue-Tracker von JTL.


TIPP

Immer rechtzeitig informiert bleiben


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Viele Tools aber keine Garantie


Am Markt gibt es zahlreiche kostenpflichtige Tools und Plugins, die mit „Barrierefreiheit auf Knopfdruck“ werben. Diese Lösungen können dabei helfen, erste Verbesserungen sichtbar zu machen – vergleichbar mit unserem kostenfreien Widget in NIU Plus.

Aber wichtig ist: Kein Tool der Welt kann die Barrierefreiheit eines Shops vollständig garantieren.
Viele Anforderungen – wie beschriftete Formularfelder oder aussagekräftige Alt-Texte – müssen weiterhin vom Shopbetreiber selbst umgesetzt werden.

Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einkauft – sondern ein Prozess, den man aktiv mitgestaltet.
Mit dem Einsatz solcher Tools zeigst Du aber Deine Bemühungen – und legst damit die Grundlage für eine nachvollziehbare, kontinuierliche Weiterentwicklung Deines Shops.

Fazit für Onlineshop-Betreiber


Barrierefreiheit im E-Commerce ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine dauerhafte Verantwortung. Das BFSG macht diese Verantwortung ab dem 28. Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht – für viele, aber nicht alle Shopbetreiber.

Wichtig ist: Es geht nicht um Perfektion, sondern um nachweisbare Bemühungen. Wer jetzt beginnt, seinen Shop Schritt für Schritt barriereärmer zu gestalten, ist gut vorbereitet – rechtlich und strategisch.

Bis dahin, Dein Team von Dreizack Medien.

Häufig gestellte Fragen zum BFSG


Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet viele Unternehmen, darunter auch Betreiber von Online-Shops, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.


Grundsätzlich müssen alle gewerblichen Online-Shops barrierefrei werden, sofern sie nicht unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fallen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind nicht direkt betroffen.


Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Bedienbarkeit des Shops ohne Maus (nur mit Tastatur)
  • Alt-Texte für Bilder und beschriftete Formularelemente
  • Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte
  • Ausreichender Farbkontrast und gut lesbare Schriftgrößen
  • Klare Seitenstruktur und semantisch korrektes HTML
  • eine Barrierefreiheitserklärung

Das BFSG sieht ein gestuftes Prüf- und Mahnverfahren vor:

  1. Hinweis durch die Marktüberwachungsbehörde mit Frist zur Nachbesserung

  2. Mahnung bei ausbleibender Reaktion

  3. Erst dann: Bußgeld oder Betriebsuntersagung


Ja, laut § 12b BGG und § 7 BITV 2.0 ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend, sofern Dein Shop unter das BFSG fällt.

Diese Erklärung muss:

  • öffentlich zugänglich sein (von jeder Seite aus erreichbar),

  • eine tatsächliche Bewertung der Barrierefreiheit enthalten,

  • nicht barrierefreie Inhalte benennen und begründen,

  • eine Kontaktmöglichkeit und Hinweise auf ein Schlichtungsverfahren bieten,

  • mindestens jährlich aktualisiert werden.

Auch wenn noch nicht alles perfekt umgesetzt ist, zählt vor allem: Transparenz und dokumentierte Bemühungen.


Nein, nicht allein. Tools wie unser kostenfreies Barrierefreiheits-Widget für NIU Plus können wichtige Funktionen bereitstellen und erste Bemühungen sichtbar machen. Eine vollständige Barrierefreiheit erfordert aber auch redaktionelle Arbeit – etwa beim Formulieren von Alt-Texten, dem Strukturieren von Inhalten oder der Auswahl kontrastreicher Medien. Mit dem Einsatz solcher Tools zeigst Du aber Deine Bemühungen – und schaffst eine wichtige Grundlage, um Barrierefreiheit schrittweise und nachvollziehbar umzusetzen.


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