EmpCo-Richtlinie 2026: Was das Greenwashing-Verbot für Deinen Onlineshop bedeutet
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"Klimaneutral", "umweltfreundlich", "nachhaltig" – Begriffe, die heute in fast jedem zweiten Onlineshop stehen. Ob in Produktbeschreibungen, auf Kategorie-Seiten oder in der Google-Ads-Anzeige: Grüne Versprechen gehören längst zum Standard-Repertoire im E-Commerce. Doch ab dem 27. September 2026 können genau diese Begriffe eine Abmahnung nach sich ziehen – und zwar ohne Übergangsfrist für bestehende Texte.
Der Grund: Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist längst beschlossen, und der Bundestag hat die Umsetzung ins deutsche Recht bereits verabschiedet. Trotzdem haben viele Online-Händler das Thema noch nicht auf dem Schirm. Dabei hat spätestens das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im letzten Jahr gezeigt, wie schnell aus einer ignorierten Frist ein teures Abmahnrisiko wird. Mit dem neuen Widerrufsbutton steht dieses Jahr bereits die nächste Pflicht vor der Tür. Beides sind im Kern technische Anpassungen – die EmpCo-Richtlinie aber greift deutlich tiefer: Nämlich direkt in Dein Marketing und Deine Außenwirkung.
In diesem Beitrag erfährst Du, was die Richtlinie konkret regelt, warum die oft genannte "Green Claims Directive" gar nicht gilt – und was bei Verstößen droht.
Was ist die EmpCo-Richtlinie überhaupt?
Die EmpCo-Richtlinie – offiziell die Richtlinie (EU) 2024/825 – wurde im März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trägt den sperrigen Titel "Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen". Klingt abstrakt, hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf Deinen Shop.
Die Richtlinie ist kein eigenständiges neues Gesetz, sondern ändert zwei bestehende EU-Regelwerke: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie. In Deutschland bedeutet das vor allem eins: Änderungen im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und im BGB. Das UWG regelt seit Jahrzehnten, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht – und die EmpCo erweitert nun die sogenannte "Schwarze Liste" im UWG-Anhang um konkrete Umweltaussagen-Verbote. Der bestehende Durchsetzungsmechanismus mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen greift also sofort.
Warum das Ganze? Eine Studie der EU-Kommission hat ergeben, dass über 53 % der Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder schlicht unbelegt sind. Die EmpCo soll dem ein Ende setzen – und zwar über drei Säulen, die wir im Laufe dieses Beitrags genauer beleuchten:
- Greenwashing-Verbot: Vage Umweltbegriffe ohne Nachweis werden verboten.
- Gewährleistungslabel: Ein einheitliches EU-Label informiert Verbraucher über ihre Gewährleistungsrechte.
- Reparierbarkeits-Score: Für bestimmte Produktkategorien muss ein standardisierter Score zur Reparierbarkeit im Shop angezeigt werden.
Der Bundestag hat die Umsetzung ins deutsche Recht bereits beschlossen. Ab dem 27. September 2026 müssen alle Unternehmen die neuen Regeln einhalten. Davon sind lokale Anbieter gleichermaßen betroffen wie Onlineshops.
Säule #1
Welche Umweltaussagen ab September 2026 verboten sind
Das Herzstück der EmpCo ist das sogenannte Greenwashing-Verbot. Die Richtlinie erweitert die Schwarze Liste im UWG-Anhang um eine Reihe konkreter Verbote, die für Online-Händler besonders relevant sind.
Pauschale Umweltbegriffe ohne Beleg sind tabu. Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "klimafreundlich", "nachhaltig", "ökologisch" oder "CO2-freundlich" darfst Du künftig nur noch verwenden, wenn Du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst – etwa durch ein offizielles EU-Umweltzeichen oder eine Zertifizierung nach EN ISO 14024. Wichtig dabei: Die Beweislast liegt bei Dir. Wer erst nach der Abmahnung anfängt, Belege zu suchen, hat im Grunde schon verloren.
CO2-Kompensation auf Produktebene ist Geschichte. Aussagen wie "klimaneutral durch Kompensation", "CO2-positiv" oder "mit Klimaausgleich" landen auf der Schwarzen Liste – und zwar ausnahmslos. Der Grund: Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette ist laut Richtlinie nicht gleichwertig mit einer tatsächlichen Emissionsreduktion. Unternehmen dürfen weiterhin in Umweltprojekte investieren und darüber kommunizieren – aber nicht mehr den Eindruck erwecken, ein Produkt sei dadurch "klimaneutral".
Schluss mit dem Siegel-Wildwuchs. Selbstkreierte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung werden verboten. Nur noch Siegel, die auf einem offiziellen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, sind zulässig. Das Zertifizierungssystem muss dabei öffentlich einsehbare Bedingungen haben und von einem unabhängigen Dritten überwacht werden.
Um zu zeigen, wie sich das konkret auf Deinen Shop auswirkt, hier drei Beispiele:
| Wo im Shop | Vorher (problematisch) | Nachher (konform) |
|---|---|---|
| Startseite | "Dein nachhaltiger Shop für grüne Produkte" | "Unser Sortiment: 120 Produkte mit EU-Umweltzeichen" |
| Produktdetailseite | "Klimaneutrales T-Shirt – CO2-kompensiert" | "T-Shirt aus 100 % Bio-Baumwolle (GOTS-zertifiziert)" |
| Über-Uns | "Wir sind ein umweltfreundliches Unternehmen" | "Seit 2023 beziehen wir 100 % Ökostrom für Lager und Versand" |
Der Unterschied: Nicht pauschal behaupten, sondern konkret und überprüfbar belegen.
Säule #2
Das neue Gewährleistungslabel für Onlineshops
Über das Greenwashing-Verbot wird viel geschrieben – die zweite Säule der EmpCo fliegt dagegen bei den meisten Online-Händlern komplett unter dem Radar. Dabei bringt sie eine ganz praktische Änderung mit sich: ein einheitliches Gewährleistungslabel, das ab September 2026 in jedem Onlineshop sichtbar sein muss.
Genauer gesagt sind es zwei Elemente:
-
Eine harmonisierte Mitteilung, die Verbraucher an ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht erinnert – inklusive der Mindestdauer von zwei Jahren. Diese Mitteilung muss allgemein im Shop sichtbar sein, etwa auf der Website des Händlers oder im stationären Geschäft in der Nähe des Kassenbereichs.
- Eine harmonisierte Kennzeichnung, die angezeigt werden muss, wenn ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. Diese Kennzeichnung muss gut sichtbar auf der jeweiligen Produktdetailseite erscheinen – in der Nähe von Preis oder Produktbeschreibung und vor dem Bestellvorgang.
Die Gestaltung beider Elemente ist durch die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Du kannst Dir also kein eigenes Design ausdenken – das Layout kommt direkt aus Brüssel.
Warum das wichtig ist: Aktuelle Studien zeigen, dass viele Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte gar nicht kennen. Das Label soll das ändern und gleichzeitig Hersteller motivieren, längere Garantien anzubieten – ein Wettbewerbsvorteil, den Du als Händler aktiv nutzen kannst.
Säule #3
Reparierbarkeits-Score und Haltbarkeitsinformationen
Die dritte Säule betrifft aktuell nur einen Teil der Online-Händler, wird aber perspektivisch an Bedeutung gewinnen. Wenn für eine Produktkategorie ein harmonisierter Reparierbarkeits-Score auf EU-Ebene existiert, muss dieser im Shop angezeigt werden. Für Smartphones und Tablets gibt es einen solchen Score bereits seit Juni 2025 – dort wird er auf dem EU-Energielabel auf einer Skala von A bis E dargestellt.
Zusätzlich verpflichtet die Richtlinie Händler, Verbrauchern vor dem Kauf Informationen zur Reparierbarkeit bereitzustellen – sofern der Hersteller diese liefert. Dazu gehören etwa die Verfügbarkeit und die geschätzten Kosten von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen oder mögliche Reparatureinschränkungen.
Wenn Du keine Elektronik verkaufst, ist diese Säule für Dich vorerst weniger dringend. Aber: Die EU plant, den Reparierbarkeits-Score auf weitere Produktkategorien auszuweiten. Das Thema wird also nicht kleiner.
Green Claims Directive
Der EU-Vorschlag, der nie kam
Wer sich mit der EmpCo-Richtlinie beschäftigt, stößt unweigerlich auf einen zweiten Begriff: die Green Claims Directive (GCD). Die beiden werden in vielen Artikeln und auch von KI-Systemen regelmäßig vermischt – deshalb hier eine klare Einordnung.
Die Green Claims Directive ist kein geltendes Recht. Sie war ein Vorschlag der EU-Kommission, der detailliert regeln sollte, wie Umweltaussagen wissenschaftlich belegt werden müssen. Während die EmpCo festlegt, welche Aussagen ohne Beleg verboten sind, hätte die GCD quasi die Gebrauchsanweisung geliefert: Welche Methoden sind für den Nachweis zulässig? Wer darf prüfen? Wie läuft die Zertifizierung ab? Der Vorschlag sah unter anderem eine verpflichtende Third-party-Verification für jeden einzelnen Umwelt-Claim vor.
Genau daran ist die GCD gescheitert. Im Juni 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag zurückgezogen. Die Befürchtung: Eine verpflichtende Einzelprüfung jedes Claims hätte gerade kleine und mittlere Unternehmen bürokratisch massiv überlastet.
Was bedeutet das in der Praxis? Die EmpCo gilt – aber die detaillierte Anleitung, wie Du Deine Umweltaussagen korrekt belegst, fehlt. Es gibt keine EU-weit einheitliche Prüfinstanz und kein standardisiertes Nachweisverfahren. Als Online-Händler musst Du Deine Claims nach den allgemeinen, aber durch die EmpCo verschärften UWG-Regeln selbst absichern. Paradoxerweise steigt das Abmahnrisiko dadurch eher, weil die klare Orientierung fehlt.
Kurz gesagt: Die EmpCo sagt Dir, was Du nicht mehr darfst. Die GCD hätte Dir gesagt, wie Du es richtig machst. Nur die erste gilt – die zweite bleibt ein Entwurf, der nie Gesetz wurde.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?
Da die EmpCo über das bestehende UWG durchgesetzt wird, ist der Sanktionsmechanismus für deutsche Online-Händler nichts grundlegend Neues – aber der Katalog abmahnfähiger Begriffe und Praktiken wächst deutlich.
Abmahnungen bleiben das wahrscheinlichste Szenario. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen und Unterlassungserklärungen einfordern. Wer gegen eine solche Erklärung verstößt, zahlt Vertragsstrafen – oft mehrere tausend Euro pro Einzelfall.
Bei Bußgeldern staffelt der Gesetzgeber nach Unternehmensgröße: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1,25 Millionen Euro drohen bis zu 50.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können es bis zu 4 % des Jahresumsatzes sein. Hinzu kommen mögliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Besonders unterschätzt wird die Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG: Der Staat kann den Gewinn einziehen, den Du mit unlauter beworbenen Produkten erzielt hast. Hast Du also monatelang ein Sortiment mit "klimaneutralen" Claims beworben, kann der Gewinn aus genau diesen Verkäufen abgeschöpft werden. Das ist oft schmerzhafter als ein festes Bußgeld.
Die Kontrolle übernehmen dieselben Akteure, die auch heute schon im UWG-Umfeld aktiv sind: Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Unser Fazit
Die EmpCo-Richtlinie ist beschlossen: Ignorieren ist keine Option
Die EmpCo-Richtlinie ist kein Gesetzentwurf und kein Diskussionspapier – sie ist verabschiedet, in deutsches Recht umgesetzt und tritt am 27. September 2026 in Kraft. Ob Greenwashing-Verbot, Gewährleistungslabel oder Reparierbarkeits-Score: Die drei Säulen betreffen Produktbeschreibungen, Werbematerialien und Shopseiten gleichermaßen.
Dabei beschränkt sich die Wirkung nicht auf die Produktdetailseite. Die EmpCo betrifft jede Form kommerzieller Kommunikation – und damit Deine gesamte Marketingkette. Kategorie-Texte, Google Ads, Social-Media-Posts, Newsletter, Landingpages für Kampagnen: Überall dort, wo Du Umweltaussagen triffst, gelten ab September 2026 die neuen Regeln. Wer seinen Shop aufräumt, aber die gleichen Claims weiter im Newsletter oder in der Meta-Description verwendet, hat das Problem nur verschoben.
Nach dem BFSG und dem Widerrufsbutton ist die EmpCo das dritte große Regulierungsthema, das Online-Händler in kurzer Zeit umsetzen müssen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Deines Shops wende Dich bitte an einen spezialisierten Anwalt oder einen entsprechenden Dienstleister.
Häufig gestellte Fragen zur EmpCo-Richtlinie
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und fehlenden Produktinformationen schützen soll. Sie ändert das bestehende UWG und BGB und reguliert über drei Säulen: ein Greenwashing-Verbot, ein einheitliches Gewährleistungslabel und einen Reparierbarkeits-Score.
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?
Ab dem 27. September 2026. Die Richtlinie wurde im März 2024 auf EU-Ebene verabschiedet, und der Bundestag hat die Umsetzung ins deutsche Recht – vor allem ins UWG und BGB – bereits beschlossen.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie auch kleine Onlineshops?
Ja. Die Richtlinie gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Gerade für kleinere Shops ist das Abmahnrisiko durch Wettbewerber ein realistisches Szenario.
Gilt die Green Claims Directive auch?
Nein. Die Green Claims Directive war ein Vorschlag der EU-Kommission, der im Juni 2025 zurückgezogen wurde. Sie wurde nie verabschiedet und ist kein geltendes Recht. Verbindlich ist ausschließlich die EmpCo-Richtlinie.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo-Richtlinie und Green Claims Directive?
Die EmpCo-Richtlinie ist geltendes Recht und regelt, welche Umweltaussagen verboten sind. Die Green Claims Directive hätte detailliert festgelegt, wie Umweltaussagen wissenschaftlich belegt werden müssen – sie wurde jedoch im Juni 2025 von der EU-Kommission zurückgezogen und ist nie in Kraft getreten.
Darf ich mein Produkt noch als "nachhaltig" bewerben?
Nur, wenn Du eine konkrete, nachweisbare Umweltleistung belegen kannst. Pauschale Begriffe wie "nachhaltig", "umweltfreundlich" oder "grün" ohne anerkannten Nachweis sind ab September 2026 verboten.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Inhalte?
Nein. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln – auch für Produktbeschreibungen, Werbematerialien und Shopseiten, die bereits vor diesem Datum veröffentlicht wurden.
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