KI-Inhalte im Onlineshop: Was Du ab August 2026 wirklich kennzeichnen musst (und was nicht)
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 – und plötzlich fragen sich Shopbetreiber überall dasselbe: Betrifft mich das eigentlich? Was das konkret bedeutet, ist im Netz leider alles andere als klar: Juristische Artikel erklären Gesetzesparagrafen, aber nicht den Shop-Alltag. Und manche Quellen widersprechen sich sogar offen.
Dabei ist die Lage gar nicht so kompliziert, wenn man sie einmal sortiert. Nicht jede KI-Nutzung in Deinem Shop löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Welche KI-Inhalte Du im Onlineshop kennzeichnen musst – und welche nicht – klären wir hier anhand der 4 häufigsten Fälle aus dem Shop-Alltag.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Prüfung Deines Shops wende Dich an einen spezialisierten Anwalt.
Was der EU AI Act ab August 2026 für Shopbetreiber bedeutet
Die Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (auch AI Act genannt). Er regelt Transparenzpflichten für KI-Systeme – gilt ab dem 2. August 2026 und betrifft alle, deren Inhalte auf dem europäischen Markt erscheinen. Also auch Dich, egal wo Dein Server steht.
Das Entscheidende: Art. 50 KI-VO kennt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Er trifft nur bestimmte Tatbestände – vor allem Chatbots, Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Viele typische Shop-Inhalte fallen gar nicht darunter.
Wer gegen die Pflicht verstößt, dem drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – zusätzlich zum Abmahnrisiko durch Wettbewerber. Grund genug, die eigene Situation einmal durchzuchecken.
Die 4 häufigsten KI-Einsätze im Shop – kennzeichnen oder nicht?
Chatbot im Kundencenter → Ja, kennzeichnen
Das ist der klarste Fall: Wer einen KI-Chatbot im Shop einsetzt, muss Kunden vor Beginn der Interaktion darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren. Die Kennzeichnung muss eindeutig und verständlich sein – ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht.
In der Praxis genügt ein kurzer Text beim Öffnen des Chats, zum Beispiel: „Du chattest gerade mit unserem KI-Assistenten." Einzige Ausnahme: Wenn es ohnehin offensichtlich ist, dass es sich um einen Bot handelt – etwa weil der Chatbot ausdrücklich „Bot" im Namen trägt und keinerlei menschlichen Eindruck erweckt. Wobei "Offensichtlichkeit" im juristischen Kontext immer mit Vorsicht zu genießen ist: Im Falle einer Abmahnung ist das oft auslegungssache. Also: Lieber einmal zu viel kennzeichnen, als einmal zu wenig.
Wer diesen Hinweis weglässt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen durch Wettbewerber.
KI-generierte Produktbeschreibungen → Grundsätzlich nein
Hier sorgen viele Quellen für unnötige Verunsicherung – die Antwort ist aber klar: Produktbeschreibungen müssen nach aktuellem Stand nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Der Grund: Art. 50 KI-VO greift bei Texten nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – also etwa Nachrichtenartikel oder politische Beiträge. Werbliche Produkttexte fallen nicht darunter.
Noch wichtiger: Wenn Du KI als Werkzeug nutzt, die Texte aber selbst prüfst, ergänzt und freigibst, trägst Du die redaktionelle Verantwortung – und die Kennzeichnungspflicht entfällt damit ohnehin. Das ist in der Praxis der Normalfall für die meisten Händler.
Nur wer KI-Texte vollständig automatisiert und ohne jede menschliche Prüfung veröffentlicht, sollte das nochmal überdenken – nicht unbedingt wegen der KI-VO, aber wegen der Qualität.
KI-Produktbilder – kommt drauf an
Bei Bildern wird es etwas differenzierter. Das Gesetz kennt hier den Begriff des Deepfakes: Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Gegenständen täuschend ähnlich sehen, obwohl sie KI-generiert sind. Genau diese Inhalte sind kennzeichnungspflichtig.
Für den Shop bedeutet das:
Kennzeichnung nötig:
- Realistische Produktfotos mit KI-generierten Personen (z.B. Models, die nie existiert haben)
- KI-Bilder, die ein Produkt in einer Szene zeigen, die nie stattgefunden hat, aber wie ein echtes Foto wirkt
Keine Kennzeichnung nötig:
- Stilisierte, illustrative oder klar künstlich wirkende KI-Bilder
- KI-bearbeitete Echtfotos (Hintergrund entfernt, Farbe angepasst, Freisteller optimiert)
- Produktfotos ohne Personen, die eindeutig als Grafik erkennbar sind
Ein konkretes Beispiel: Du verkaufst Jacken und nutzt KI, um eine Model-Figur zu generieren, die die Jacke trägt – fotorealistisch, nicht erkennbar als KI. Das ist ein Deepfake im Sinne des Gesetzes: kennzeichnungspflichtig. Nutzt Du dagegen KI, um den Hintergrund Deines echten Produktfotos freizustellen oder die Beleuchtung zu verbessern, bleibt das Bild im Kern ein echtes Foto – keine Kennzeichnung nötig.
Die Faustregel: Würde ein Kunde beim Betrachten annehmen, das Bild sei ein echtes Foto? Wenn ja, kennzeichnen. Ein einfacher Hinweis wie „KI-generiertes Bild" direkt unter dem Produktfoto reicht dafür aus.
Bewertungsantworten, Newsletter, Produktmails → Nein
Für diese Inhalte greift Art. 50 KI-VO nicht. Werbliche Kommunikation, automatisierte Antworten auf Kundenbewertungen und personalisierte Produktmails sind kein „öffentliches Interesse" im Sinne des Gesetzes – und enthalten auch keinen Deepfake-Tatbestand.
Trotzdem ein Hinweis fürs UWG: Wer öffentlich mit dem KI-Einsatz wirbt, sollte ihn auch wirklich nutzen. „AI Washing" – also KI versprechen, wo keine steckt – ist eine Wettbewerbsfalle.
Warum freiwillige Kennzeichnung trotzdem klug ist
Nur weil etwas nicht Pflicht ist, bedeutet das nicht, dass es keine gute Idee ist. Freiwillige Transparenz beim KI-Einsatz zahlt sich gleich auf zwei Ebenen aus.
Als Vertrauenssignal: Studien zeigen, dass immer mehr Verbraucher wissen wollen, ob Inhalte KI-generiert sind – und offen damit umgehende Marken werden positiver wahrgenommen. Ein kurzer Hinweis wie „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt" wirkt nicht unprofessionell, sondern ehrlich.
Als rechtliche Absicherung: Gerade bei Produktbildern gibt es Graubereiche. Wenn Du nicht sicher bist, ob ein Bild als Deepfake gilt, schützt Dich die freiwillige Kennzeichnung vor Abmahnungen. Im Zweifel ist ein kleiner Hinweis billiger als ein Anwaltsbrief.
Einfache Formulierungen, die in der Praxis funktionieren:
- „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt."
- „KI-generiertes Bild."
- „Unser KI-Assistent hilft Dir hier weiter."
Deine Checkliste: Was bis August 2026 erledigt sein sollte
Du musst das Rad nicht neu erfinden. Die meisten Shopbetreiber haben mit den folgenden sechs Punkten alles im Griff – und können den Stichtag entspannt abwarten.
Übrigens: Der 2. August 2026 ist nicht der einzige Compliance-Stichtag in diesem Jahr. Auch der Widerrufsbutton wird ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – falls Du den noch nicht auf dem Schirm hast.
Fazit – Kennzeichnen: Weniger als Du denkst, aber gezielt
Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt nach mehr, als sie ist. Für die meisten Shopbetreiber reduziert sie sich auf zwei konkrete Punkte: den Chatbot kennzeichnen und realistische KI-Produktbilder auf den Prüfstand stellen. Produktbeschreibungen, Newsletter und Bewertungsantworten bleiben außen vor – solange ein Mensch dahintersteckt.
Was zählt, ist nicht Panik, sondern ein ruhiger Blick auf den eigenen KI-Einsatz. Wer die Checkliste oben abarbeitet, ist bis zum 2. August 2026 auf der sicheren Seite.
Du bist Dir nicht sicher, was das für Deinen Shop konkret bedeutet? Wir schauen gerne gemeinsam drauf. Meld Dich bei uns.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnung im Onlineshop
Müssen KI-generierte Produktbeschreibungen im Shop gekennzeichnet werden?
Nein – nicht, wenn Du die Texte vor der Veröffentlichung selbst prüfst und freigibst. Produktbeschreibungen sind werbliche Texte ohne öffentliches Interesse im Sinne des Art. 50 KI-VO. Wer redaktionelle Verantwortung trägt, hat ohnehin keine Kennzeichnungspflicht.
Was gilt rechtlich als Deepfake im Onlineshop?
Ein Deepfake ist ein Bild, Video oder Audioinhalt, der durch KI so erzeugt oder bearbeitet wurde, dass er echten Personen, Orten oder Gegenständen täuschend ähnlich sieht. Im Shop-Kontext betrifft das vor allem realistische KI-Produktfotos mit Personen, die nie existiert haben, oder Szenen, die nie stattgefunden haben – wenn sie auf den ersten Blick wie echte Fotos wirken.
Was passiert, wenn ich die KI-Kennzeichnungspflicht nicht einhalte?
Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – das sind die theoretischen Maximalstrafen für schwere Verstöße durch große Unternehmen.
Für die meisten Shopbetreiber ist das Abmahnrisiko durch Wettbewerber die realistischere Gefahr. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kostet je nach Fall schnell 1.000 bis 5.000 Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten – und kann deutlich früher kommen als ein behördliches Verfahren. Dazu kann ein Gericht eine Unterlassungsverfügung aussprechen, die Dich zwingt, den Inhalt sofort zu entfernen.
Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur KI-Tools von Drittanbietern nutze?
Ja. Als Betreiber bist Du mitverantwortlich, auch wenn die KI vom Plugin-Anbieter kommt. Du solltest prüfen, ob die eingesetzten Tools die Anforderungen der KI-VO erfüllen – und im Zweifel beim Anbieter nachfragen.
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