Die aktuell größte Herausforderung in der Web-Analyse in Deutschland ist wohl, dass die Nutzung von US-Tools wie Google Analytics & Co. von der Orientierungshilfe der deutschen Aufsichtsbehörde als nicht rechtmäßig eingestuft wird. Weder der Abschluss von Standardvertragsklauseln mit IP-Anonymisierung noch eine Einwilligung der Nutzer zum US-Datentransfer werden als ausreichend anerkannt. Explizit schreiben die Aufsichtsbehörden klar:
„Gerade im Zusammenhang mit der Einbindung von Dritt-Inhalten und der Nutzung von Tracking-Dienstleistungen werden allerdings oft keine ausreichenden ergänzenden Maßnahmen möglich sein. In diesem Fall dürfen die betroffenen Dienste nicht genutzt, also auch nicht in die Webseite eingebunden werden.“
Damit ist die Nutzung dieser Tools für Website-Betreiber schlicht und ergreifend verboten und kann mit hohen Sanktionen bestraft werden. Glücklicherweise gibt es aber europäische Alternativen wie etracker Analytics, die Daten nur innerhalb der EU verarbeiten und daher weiterhin legal eingesetzt werden können. Darüber hinaus stellt die Einwilligungspflicht der Websitenutzer zum Tracking eine große Herausforderung für Website-Betreiber dar. Prinzipiell muss dem Nutzer ermöglicht werden das Tracking auf oberster Ebene, also quasi beim Öffnen der Website, abzulehnen. In diesem Zuge brechen dann die Zustimmungsraten zum Websitetracking unmittelbar ein und die daraus erzeugte Datenbasis verliert auch an Umfang.
In Anbetracht all dieser Herausforderungen und Gesetzesänderungen ist die Lösung für Websitetracking in Europa eine Web-Analyse ohne Einwilligungspflicht mit einer Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU und ohne eigene Nutzung der Daten seitens des Diensteanbieters. Ohne Einwilligungspflicht? – Ja richtig!
Einwilligungspflicht beim Tracking
Fäschlicherweise wird die Einwilligungspflicht fürs Tracking häufig mit der für Cookies in einen Topf geworfen. Das sind allerdings zwei verschiede paar Schuhe, denn für das Tracking mit Cookies ist das am 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) maßgebend, dass Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Endeinrichtung, also den Endgeräten der Nutzenden, festlegt. Die Bestimmungen für die Verarbeitung der mit oder ohne Cookies gewonnenen personenbezogenen Daten finden sich hingegen in der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für dich als Website-Betreiber ist aber fundamental zu wissen, dass weder das TTDSG noch die DSGVO verlangen, dass für jede Art des Trackings eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden muss.
etracker Analytics
Als deutsches Unternehmen aus Hamburg hat sich die etracker GmbH intensiv mit den Gesetzesänderungen zum Thema Datenschutz und den daraus entstandenen Herausforderungen auseinandergesetzt und sich im Zuge dieses Prozesses zu einem Tracking-Spezialist für Web-Analyse entwickelt. Mit der eigenen Softwarelösung hat das Unternehmen eine Lösung für Website-Betreibende gefunden, trotz dieser umfänglichen Bestimmungen und Gesetzen, datenschutzkonform Websitetracking zu betreiben und die entstandenen Daten auszuwerten um den eigenen Nutzer besser zu verstehen und erfolgreiches Marketing zu gestalten.
Zum Einen besteht die Möglichkeit mit etracker Analytics cookieloses Websitetracking ohne Einwilligungs-Management zu betreiben. So findet dann eine Basis-Datenerfassung auf Session-Ebene ohne Speicherung von Informationen im Endgerät des Nutzenden und ohne Nutzung von Identifikatoren zur dauerhaften Wiedererkennung der Nutzenden statt. Die Basis-Datenerfassung beinhaltet alle wesentlichen Nutzungsdaten, wie Geo-Informationen bis zur Stadtebene oder die Art des Betriebssystems und Browsers des Endnutzenden, sowie alle Website-Interaktionen und Conversions. Darüber hinaus besteht mit etracker Analytics die Möglichkeit ein hybrides Tracking zu betreiben. Hierbei wird der Nutzer dann zunächst nach der Einwilligung zu Cookie-Tracking gefragt und sollte er diese ablehnen greift dann automatisch das cookielose Tracking, welches ohne die Verwendung von Cookies dennoch alle wesentlichen Informationen erfasst. Dies hat den großen Vorteil, dass über die Einwilligung nicht das Tracking ein- oder ausgeschaltet wird, sondern lediglich der Modus für das Setzen von Cookies gesteuert wird. Mit dem hybriden Tracking erhältst du als Website-Betreiber also immer die bestmöglichen Daten zur Steuerung deiner Kampagnen und Allokation deines Marketing-Budgets.
Die Zukunft des Websitetrackings in Europa
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass durch die Etablierung und Umsetzung von DSGVO und TTDSG Websitetracking an einem Wendepunkt steht und man frühzeitig Abstand von US-Lösungen gewinnen sollte, da diese nach der aktuellen Gesetzeslage schlichtweg illegal sind. Somit stellt das einwilligungsunabhängige Tracking die Lösung für die Zukunft dar und bietet entscheidende Vorteile, wie dem Entgegenwirken von Datenverlusten durch abgelehnte Cookies oder die generelle Ersparnis für Website-Betreiber und -Besucher von nervigen Cookie-Dialogen.